DGUV Vorschrift 3


Prüfungen sind für jeden Unternehmer Pflicht.

Elektrische Betriebsmittel, Anlagen sowie die gesamte Gebäudeelektrik sind in regelmäßigen Abständen auf ihre Sicherheit zu prüfen. Damit sollen Arbeitsunfälle vermieden sowie Sach- und Personenschäden vorgebeugt werden. Arbeitgeber sind entsprechend der Unfallverhütungs­vorschrift DGUV Vorschrift 3 verpflichtet, alle elektrischen Geräte und Anlagen, die im Unternehmen verwendet werden, in festgelegten Intervallen prüfen zu lassen. Heute enthalten beinahe alle Gebäude- und Feuerversicherungspolicen die Forderung nach einer regelmäßigen Kontrolle der elektrischen Arbeitsmittel durch eine Elektrofachkraft. Können entsprechende Überprüfungen im Schadensfall nicht nachgewiesen werden, besteht die Gefahr, dass die Versicherung nicht reguliert.

Wir prüfen nach DGUV Vorschrift

  • Ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel
  • Ortsfeste Maschinen und Anlagen
  • Gebäude- & Installationstechnik
  • Elektrische Anlagen in EX-Bereichen (alle Zonen)

Sonderprüfungen

  • VdS Prüfung (Befundschein) nach Klausel SK3602 durch Sachverständigen
  • Prüfungen von Blitz- & Brandschutz
  • Thermographie in der Elektrotechnik
  • RCD/FI-Schutzschalterprüfung
  • Prüfung von Schweißgeräten
  • Prüfung von Photovoltaikanlagen

Unser Service

  • Unterstützung bei Gefährdungs- und Risikobeurteilungen
  • Reparaturen gefundener Mängel
  • Schulung & Consulting
  • Bedarfsgerechte individuelle Wartungsverträge

Ihre Vorteile einer Prüfung:

  • Ausgebildete erfahrene Elektriker mit modernstem Equipment
    Unsere Prüfer sind als befähigte Personen ausgebildete Elektrofachkräfte und werden durch die TÜV Akademie qualifiziert und zertifiziert. Alle Messgeräte werden zusätzlich durch unseren langjährigen Partner QMK Kalibierservice kalibriert und gewartet.
  • Kooperation mit VdS Sachverständigen
    Durch die Zusammenarbeit mit gerichtlich bestellten Sachverständigen, bieten wir Ihnen ein Komplettangebot für VdS & DGUV Prüfungen, nach jeweils aktuell gültiger Rechtslage!
  • Flexibilität und bundesweite Prüfungen
    Wir stellen uns auf Ihren Fertigungsprozess ein. Gemeinsam planen und erstellen wir mit Ihnen ein Prüfkonzept, damit die Produktion ungestört weiterarbeiten kann. Zudem gibt es die Möglichkeit von Ersatzmessungen, wenn Maschinen oder Anlagen nicht abgeschaltet werden können. Unsere Prüfungen werden bundesweit durchgeführt. Durch enge Kooperationen können wir auf zahlreiche Partner zurückgreifen und somit auch kurzfristig reagieren und Prüftermine ermöglichen.
Prüfaufkleber DGUV

DGUV-Flyer zum Download

DGUV-Flyer, 6 Seiten [1.1 MB]

FAQs DGUV


Die DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) ist eine gesetzliche Vorschrift für die Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen. Die DGUV Prüfung ist vor der ersten Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung oder Instandsetzung Pflicht.

Struktur der Rechtsgrundlagen:

Struktur der Rechtsgrundlagen
Bild Quelle: Akademie Herkert

Wird keine DGUV Vorschrift 3 Prüfung durchgeführt, wird der Versicherungsschutz gefährdet! (Dies ist vergleichbar mit eine TÜV Plakette beim Auto, ohne gültige Plakette verliert man im Schadensfall den Versicherungsschutz.)

Aus Betr.SichV§14:
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden .... Dies muss vor der ersten Inbetriebnahme und nach Änderungen oder Instandsetzungen und in bestimmten Zeitabständen erfolgen.“

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt wiederkehrende Prüfungen aller ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel (d.h. alles was während des Betriebes umhergetragen werden kann) in einem Unternehmen vor. Im Büro betrifft das zum Beispiel Computer, Bildschirme, Ladekabel, Steckerleisten, Netzgeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen und Drucker – in Werkstätten zählen unter anderem Handbohrmaschinen, Kabeltrommeln, Kreissägen, Sauger, Schleifmaschinen, Stichsägen und Verlängerungskabel dazu. Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V3 gilt ebenfalls für die Überprüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Beispiele hierfür sind Werkzeugmaschinen, Hausinstallationen, Produktionsstraßen und Elektroverteilungen.

Grundsätzlich ist der Unternehmer verpflichtet die Prüfzyklen in seiner Gefährdungsbeurteilung festzulegen und zu dokumentieren. Dies ist u. a. abhängig von Art, Nutzung und Einsatz der Betriebsmittel. Im Allgemeinen gilt, ortsveränderliche Betriebsmittel alle 12 Monate und ortsfeste Maschinen und Anlagen max. 4 Jahre.

Wie wird die DGUV Prüfung durchgeführt?
Kurz zusammengefasst:

  • Besichtigen
  • Erproben
  • Messen
  • Dokumentieren

Prüfungen von elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 sind mehrstufige Prozesse. Wir führen u. a. nach den Regularien der Vorschriften VDE 0105-100 und VDE 0701-0702 die folgenden Maßnahmen durch:

  • Bestandsaufnahme der vorhandenen elektrischen Betriebsmittel
  • Sichtprüfung auf Beschädigungen oder Mängel
  • Durchführung der sicherheitsrelevanten Messungen wie zum Beispiel der Isolationswiderstände und Ableitströme
  • Prüfung und Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen einschließlich der Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
  • Nachweis der sicheren Trennung von Kleinspannung (230 V)
  • Funktionsprüfung und Beurteilung der Betriebssicherheit
  • Ausfertigung des gerichtsfesten Prüfprotokolls

Für die elektrische Überprüfung setzen wir modernste Messgeräte, die in regelmäßigen Abständen gewartet und kalibriert werden, sowie spezielle Software ein. Wir messen z. B.:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom
  • Erdungswiderstand

Alle Messungen bzw. Prüfungen werden im Rahmen der Möglichkeiten durchgeführt. Sollten eine Messung nicht möglich sein oder z.B. die Gefahr einer Beschädigung durch Abschaltung dadurch entstehen können, wird dies entsprechend dokumentiert und ggf. eine Ersatzmessung durchgeführt.

Das Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- verpflichtet alle Arbeitgeber, die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen, ggf. Maßnahmen abzuleiten und umzusetzen sowie das Ergebnis zu dokumentieren. So lässt sich feststellen, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Wie der Arbeitgeber die Beurteilung vorzunehmen hat, regelt das Gesetz nicht. Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger beraten den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung.

Gefährdungsbeaurteilung Kühn

Unter www.gefaehrdungsbeurteilung.de finden Sie ein Portal, um sich Handlungshilfen für Ihre spezifischen Bedürfnisse auszuwählen.

Downloads

Gefährdungsbeurteilung: Handbuch – Gefährdungsfaktoren [9.8 MB]

Formulare, Prüfprotokolle und Checklisten für einzelne Bereiche finden Sie hier:

BGHM Gefährdungsbeurteilungen
WEKA Arbeitsschutz & Gefahrstoffe

Die rechtliche Bedeutung von Mess- und Prüfprotokollen dient dem Verantwortlichen im Schadensfall als Nachweis der Sorgfaltspflicht!

Gemäß § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Prüfungen der Betriebsmittel ordnungsgemäß dokumentiert werden. Mit einem Prüfprotokoll kann er im Schadensfalle nachweisen, dass das Gerät, die Anlage oder die Maschine vorschriftsmäßig geprüft wurde.

Ein Prüfprotokoll enthält u. a. folgende Inhalte:

  • Art der Prüfung
  • Prüfumfang
  • Ergebnis der Prüfung
  • Datum der Prüfung
  • Prüffristen (gem. Gefährdungsbeurteilung)
  • Verwendetes Prüfgerät
  • Ggf. Barcode & Prüfaufkleber
  • Prüfgrundlagen
  • Messergebnisse
  • Gefundene Mängel inkl. Bewertung
  • Name des Prüfers
Prüfprotokolle Kuehn

Für jede von uns geprüfte Maschine- oder Anlage oder Geräte wird automatisch ein Prüfprotokoll erstellt. Der Inhalt variiert von Art und Umfang der Prüfung.

Sie erhalten von uns eine ausführliche rechtssichere Dokumentation, inkl. Mängelbericht und Messdaten als PDF-Datei.

BWS-Prüfungen


Sind Ihre Lichtgitter richtig geprüft?

Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen erkennen mittels Sensoren, d.h. ohne physischen Kontakt, das Eindringen von Körperteilen in ein Schutzfeld. Diese elektronische Sicherheitsbauteile müssen die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erfüllen. Sie müssen sicher in die Maschine integriert und der sichere Zustand muss dauerhaft aufrechterhalten werden.

Prüfung von optoelektronischen Schutzeinrichtungen / berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS)

  • EU-Maschinenrichtlinie
    2006/42/EG Maschinenabnahmen (normenkonforme Anbauweise und Steuerungseinbindung)
  • BetrSichV §14 (Betreiber)
    Prüfung vor Erstinbetriebnahme
    Regelmäßige Wiederholungsprüfung
  • Prüfung durch sachkundigen Maschinensicherheitsexperten
    (befähigte Person nach TRBS1203)
  • Nachlaufmessung nach EN13855

Unsere Services im Bereich BWS

Wir unterstützen umfassend bei der sicheren Integration und Prüfung von BWS sowie allen weiteren Betreiberpflichten im Rahmen der Maschinensicherheit.

  • Prüfung vor dem Inverkehrbringen bzw. vor erstmaliger Inbetriebnahme einer BWS, wie z.B.
    • Laserscanner
    • Lichtvorhänge
    • Zweihandbedienpult
    • Schutztürschalter
  • Wiederkehrende Prüfungen von BWS
  • Prüfung nach Änderungen von BWS
  • Prüfung nach Mängelbeseitigung von BWS
  • Prüfung der technischen Unterlagen einer BWS
  • Nachlaufmessungen an BWS
    • An unterschiedlichsten Maschinen ohne elektrische Anschlüsse an die Maschinensteuerung
    • Messung von Nachlaufzeit und -weg
    • Geschwindigkeitsmessung & Drehzahlerfassung
    • erechnung der Sicherheitsabstände nach EN ISO 13855
    • Ermittlung der höchsten Geschwindigkeit
  • Unterstützung für Betreiber bei Änderungen oder Neuintegrierung von Schutzeinrichtungen
  • Unterstützung im Hinblick auf die Funktionale Sicherheit bei BWS
  • Beseitigen von Unklarheiten hinsichtlich der Anwendbarkeit und den Anforderungen der rechtlichen Vorgaben

Ihre Vorteile einer BWS:

  • Unabhängige Prüfung
  • Neutrale und objektive Beurteilung
  • Rechtskonformität bei Herstellung, Betrieb und Arbeitsschutz
  • Transparente kalibrierte Messung des Sicherheitsabstands
  • Weniger (kostspielige) Nachbesserungen
  • Mehr Planungssicherheit
  • Ausführliche und rechtssichere Prüfprotokolle

Prüfaufkleber BWS

Prüfungen an BWS

BWS-Flyer, 6 Seiten [373 KB]

FAQs BWS


Die Abkürzung BWS steht für „Berührungslos Wirkende Schutzeinrichtung“. Hierzu gehören Lichtgitter, Lichtvorhänge, Laser und Scanner, welche bei Unterbrechung z.B. einen sofortigen Maschinenstillstand zur Sicherheit von Personen auslösen.

Geprüft werden muss nach BetrSichV §14 (Betreiber) vor Erstinbetriebnahme, nach Änderung, sowie regelmäßige Wiederholungsprüfungen durch befähigte Person nach TRBS 1203. Maßgebend für Zyklus und Umfang ist hier die Gefährdungsbeurteilung.

Erst- und Wiederholungsprüfung dieser optoelektronischen Schutzeinrichtung in Verbindung mit Nachlaufmessungen nach EN13855.

Nicht nur vor dem Inverkehrbringen und bei der ersten Inbetriebnahme, sondern auch vor jeder Wiederinbetriebnahme nach Schäden oder Änderungen an der Maschine sind Prüfungen von Schutzeinrichtungen vorgeschrieben. Außerdem ist eine jährlich wiederkehrende Prüfung erforderlich.

BWS sind elektronische Sicherheitsbauteile und müssen die Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie erfüllen. Natürlich ist der BWS-Hersteller verpflichtet, ein sicheres Produkt zu garantieren und der Maschinenhersteller ist verpflichtet die BWS entsprechend in seine Maschine zu integrieren. Aber Sie als Betreiber müssen dafür sorgen, dass …

  • die BWS vor der Inbetriebnahme sicher funktioniert.
  • die BWS sicher verwendet wird (Sicherheit der Mitarbeiter an Arbeitsmitteln).
  • der Stand der Technik dauerhaft erhalten bleibt.

Die Pflichten sind …

  • in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) konkretisiert.
  • auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zurückzuführen.

Unser Ansprechpartner


Patrick Stiefel

Standort Karlsruhe / Renchen / Teningen